Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Esther Rüggeberg

Herzlich Willkommen in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ich arbeite verhaltenstherapeutisch mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Ende des 21. Lebensjahr.

Jugendliche können sich ab dem 15. Lebensjahr eigenständig melden.

Behandlung

Zur Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehören kleine und große Krisen. Wenn diese Schwierigkeiten aber länger anhalten und Beeinträchtigungen im Alltag, in der Schule und in der Familie entstehen, ist es ratsam, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Erkrankungen erlernt worden sind und mithilfe verhaltenstherapeutischer Methoden auch wieder verlernt werden können. Diese Methoden nehmen auf die belastenden Gedanken, Gefühle und Handlungen positiven Einfluss und nutzen dabei die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten des jeweiligen Patienten. Dieses Verfahren ist wissenschaftlich anerkannt und ermöglicht die Behandlung folgender psychischer Erkrankungen:

  • Angst- und Zwangsstörung
  • Tic-Störung
  • Essstörung
  • Depression
  • Autismusspektrumsstörung
  • Mutismus
  • Emotionale Störung
  • Ausscheidungsstörung
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
  • Oppositionelles und aggressives Verhalten
  • Belastungssituationen (z.B. Schulprobleme; Trennung der Eltern; chron. Erkrankungen)
  • Psychosomatische Beschwerden (z.B. Bauch- oder Kopfschmerzen)

Behandlungsablauf

Zunächst vereinbaren wir telefonisch oder per Mail ein Erstgespräch. Hierbei bietet sich die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und die eines Gesprächs über die aktuellen Schwierigkeiten Ihres Kindes.

Darauf folgen die probatorischen Stunden. Diese vier Probestunden bieten die Möglichkeit ein umfassendes Bild der gesamten Problematik zu entwickeln und zu klären, ob eine behandlungsrelevante Erkrankung vorliegt. Darüber hinaus kann Ihr Kind sein Gefühl festigen, ob es sich in der Praxis wohl fühlt und sich mir anvertrauen möchte. Daran anschließend erarbeiten wir gemeinsam die Therapieziele und Behandlungsschritte.

Besteht eine Indikation für eine Verhaltenstherapie folgt die Behandlungsphase. Wir treffen uns weiterhin wöchentlich und arbeiten mithilfe verhaltenstherapeutischer Methoden an den Therapiezielen. Gemeinsam begeben wir uns auf die Suche nach vorhandenen Stärken und Fähigkeiten beim Kind und in der Familie. Diese bilden die Grundlage therapeutischen Handelns.

Dabei gilt stets: Der Einbezug der Bezugspersonen ist für eine erfolgreiche Behandlung von großer Bedeutung!

Beratung

Elterncoaching

Das Elterncoaching richtet sich in erster Linie an Eltern, die Ihr eigenes Erziehungsverhalten reflektieren möchten, bereit sind ihre erzieherischen Kompetenzen auszubauen und sich Unterstützung und Anregungen in für sie fordernden Situationen mit den eigenen Kindern wünschen. Hierbei berate ich lösungsorientiert, indem ich den Fokus auf die familiären Stützen und vorhandenen Kompetenzen lege.

Schlafberatung bei Babys und Kleinkindern

Wenn das Baby abends nicht zur Ruhe kommt, nachts mehrmals aufwacht und nur mit Hilfe der Eltern wieder einschläft, kann dies schnell die ganze Familie belasten. Im gemeinsamen Gespräch berate ich Sie, wie Ihr Kind auch ohne elterliche Unterstützung in den Schlaf findet.

Zur ausführlichen Schlafberatung gehört:

  • Informationen über Schlafverhalten und Schlafentwicklung von Babys und Kleinkindern
  • Erkennen von kindlichen Signalen der Müdigkeit
  • Vermittlung von Ein- und Durchschlafstrategien
  • Entwicklung eines individuellen Einschlafrituals

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung im vollem Umfang. Für die Abrechnung benötige ich lediglich ein Mal im Quartal Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Private Krankenkassen mit und ohne Beihilfe

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen hierüber Auskunft geben.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selbst tragen. Das Honorar für Selbstzahler richtet sich hierbei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Über mich

Aus- und Weiterbildung

  • Diplomstudiengang Soziale Arbeit
  • Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie an der Uniklinik Köln (AKIP)
  • Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT)

Beruflicher Werdegang

  • Mitarbeiterin im heilpädagogisch-psychotherapeutischen Zentrum der Stiftung ?Die Gute Hand?
  • Mitarbeiterin im Robert-Perthel-Haus (Wohngruppe für seelisch kranke Jugendliche)
  • Psychotherapeutische Tätigkeit in der Ambulanz für Störung des Sozialverhaltens, KJP-Uniklinik Köln
  • Beratungstätigkeit in der Familienberatungsstelle der CSH in Köln (Schwerpunkt: Regulationsstörungen bei Babys und Kleinkindern)

Mitgliedschaften

  • Psychotherapeutenkammer NRW
  • Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Fragen und Antworten

Die Verhaltenstherapie ist ? neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der systemischen Psychotherapie ? ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Grundsätzlich behandel ich in meiner Praxis Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren. Wurde die Therapie vor dem 21. Geburtstag begonnen, kann sie auch danach noch fortgesetzt werden. In der Regel werden Kinder und Jugendliche durch ihre Eltern bei mir angemeldet. Ab einem Alter von 15 Jahren können sich Jugendliche auch selbst anmelden ? auch ohne vorher ihre Eltern darüber zu informieren. Beim Kostenerstattungsverfahren ist allerdings bei minderjährigen Patienten die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Es geht nicht darum, einen ?Schuldigen? für die psychischen Probleme eines Kindes zu suchen. Oft können Lösungen aber nur gemeinsam gefunden und in die Tat umgesetzt werden.
Grundsätzlich ja, insbesondere auch dann, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Hierfür habe ich ein entsprechendes Formular vorgesehen und bitte Sie dieses auszufüllen.

Kontakt

Termine vergebe ich nach Vereinbarung. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit mir auf.

Jugendliche können sich ab dem 15. Lebensjahr eigenständig melden. Eine Behandlung ist auch ohne Wissen und Einwilligung der Eltern möglich!

Esther Rüggeberg

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Telefonnummer

+49 (0)214 2068616

E-Mail

info@kjp-rueggeberg.de

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Praxis Bergisch-Gladbach Paffrath

Paffrather Straße 301
51469 Bergisch Gladbach

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Praxis Leverkusen-Schlebusch

An St. Andreas 4
51375 Leverkusen